BabysitterInnen-Ausbildung
Für das Absetzen der Kinderbetreuungskosten
Seit der Steuerreform 2009 besteht die Möglichkeit für Eltern Kinderbetreunungskosten bis 2300€ pro Jahr abzusetzen. Sei es die Betreuung durch eine institutionelle Einrichtung wie den Kindergarten, die Krabbelstube oder das Eltern-Kind-Zentrum. Oder die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson. ( Kann auch eine verwandte Person wie zum Beispiel die Oma/der Opa sein, die allerdings nicht im gleichen Haushalt leben darf.) Voraussetzung ist, dass sie als pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson ausgebildet ist im Mindestausmaß von 8 Stunden. Diese Kriterien erfüllt mein Kurs.
Inhalt dieser Ausbildung sind:
die Entwicklung des Kleinkindes, Säuglingspflege, Erste Hilfe - Unfälle und Notfälle bei Kindern - Pflichten, Gesetze, altersgerechte Spiele und ein pädagogisch wertvoller Umgang mit dem Kind.
Zusätzlich bietet dieser Kurs einen Erfahrungsaustausch, da nicht nur ich als erfahrene jahrzehntelange Pädagogin und dreifache Mutter den Kurs halte, sondern viele Mütter und Großmütter/-väter sich mir ihren Erfahrungen und Ansätzen einbringen.
Bunt gefächerte und abwechslungsreiche Stunden vergehen sehr schnell und sind für alle Teilnehmer/innen eine Bereicherung!
Termin: auf Anfrage